Gerstmayr ist Ihr zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Gerstmayr Überwachungszertifikat

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb kurz auch Efb wird in § 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) legaldefiniert. Nur besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb werden (Anforderungen). Es kann der ganze oder nur ein Teil des Betriebs als Entsorgungsfachbetrieb gelten (Umfang). Ein Betrieb - oder nur Teile eines Betriebs - darf sich nicht Entsorgungsfachbetrieb nennen oder ein Überwachungszeichen führen, wenn es das Überwachungszertifikat nicht besitzt (Verwendungsverbot). (Quelle: www.wikipedia.org, 23.12.2014)

Umweltinspektion von technischen Anlagen

Die Umweltbehörden führen bei Betrieben, die die Umwelt beeinträchtigen können, regelmäßig medienübergreifende Umweltinspektionen durch. Im Rahmen der Umweltinspektion wird die Einhaltung von einschlägigen Umweltanforderungen an betrieblichen Tätigkeiten gezielt geprüft.

Diese Inspektionen erfolgen in der Regel kurzfristig oder unangemeldet. Bei vielen Betrieben werden oft Mängel unterschiedlicher Schwere festgestellt, daher ist die Gerstmayr Entsorgung & Recycling GmbH besonders stolz dass bei zwei kurzfristig angemeldeten Inspektion keine Mängel festgestellt wurden. Dadurch wird noch einmal mehr die professionelle Arbeitsweise unterstrichen und zeigt den umweltbewußten Umgang von Gerstmayr Entsorgung.  

Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr

Diese Lizenz berechtigt das Unternehmen Gerstmayr Entsorgung & Recycling GmbH auf allen Verekhrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der europäischen Gemeinschaft zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr.